September 2024:
leider wurde in zentralen Landesmedien nicht darüber berichtet, „… da der Focus weniger auf einem filmischen Projekt liegt, sondern vielmehr auf einer kritischen Auseinandersetzung mit der Kulturabteilung." Zitat Ende.
… richtig erkannt, aber:
Ist das Zensur unangenehmer Kunst?
Spielfilm-Debüt (80 Min.)
Im Stil von Film Noir erzählt der Film die mitreißende Geschichte einer Künstlergruppe, die sich zu einem gewagten Projekt zusammenschließt. Ihr Vorhaben: durch eine provokante Aktion maximale Aufmerksamkeit erregen. Sie stellen einen alten Grenzkonflikt in den Mittelpunkt und bereiten gleichzeitig ihre Gruppenausstellung vor. Das Geschehen erstreckt sich über den Bodenseeraum und das Rheintal - wo die Künstler Höhen und Tiefen erleben.
- Fertigstellung 2025
- Aufführung im kleinen Rahmen, am 6. März 2026 in Wolfurt
Debüt mit 10 Kurzfilmen (gesamt 85 Min.)
- Premiere am 4. Februar 2023 Spielboden Dornbirn
„C.O.S." code of silence
„niemandsland"
VN 3. März 2025
„Kunstförderung - ein gut gehütetes Geheimnis?"
„Kunstförderung - ein gut gehütetes Geheimnis?"
Aktuelle P R E S S E
Filmprojekte
Kunstförderung - ein gut gehütetes Geheimnis?
In Vorarlberg gleicht die Kunstförderung einem undurchsichtigen Labyrinth, in dem Künstler oft vor verschlossenen Türen stehen, während Millionen aus dem Kulturbudget fließen. Nach welchen Kriterien wird entschieden? Kritische Nachfragen werden ignoriert, unbeantwortetes als beantwortet erklärt, Akten geschlossen, Beschwerden verlaufen im Sande. So etwa beim Filmfördertopf; ursprünglich für künstlerische Projekte gedacht, lt. Kulturabteilung inzwischen für kommerzielle Produktionen reserviert.
Kunstkommissionen sind zwar nur beratend tätig, doch auch sie sollten ihre Rolle kritisch hinterfragen. Der Rechnungshof kritisierte immerhin bereits 2014 mangelnde Transparenz. Warum wird nicht konsequent ein Protokoll der Entscheidungsfindung verlangt? Man könnte sich den zehnminütigen Sprechtag am Jahresende sparen – der kaum brauchbares liefert.
Ab September tritt das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Endlich müssen die Verantwortlichen Auskunft geben – zumindest auf dem Papier. Kunstschaffende sollten also dringend ihre brennendsten Fragen an die Landesregierung richten. Besonders wenn eine Neuerliche Einreichung möglich ist, muß diese auf die projektbezogenen Argumente der Experten eingehen können - gibt es aber nichts ausser Schlagworte, … Ein Schelm, der denkt dies hätte System, oder der Sprechtag am Ende des Jahres hätte was mit Budgetschonung zutun?
Ob die Antworten erhellend sein werden, bleibt fraglich. Doch vielleicht bringt das neue Gesetz zumindest etwas Licht ins Dunkel der strukturellen Intransparenz.
In Vorarlberg gleicht die Kunstförderung einem undurchsichtigen Labyrinth, in dem Künstler oft vor verschlossenen Türen stehen, während Millionen aus dem Kulturbudget fließen. Nach welchen Kriterien wird entschieden? Kritische Nachfragen werden ignoriert, unbeantwortetes als beantwortet erklärt, Akten geschlossen, Beschwerden verlaufen im Sande. So etwa beim Filmfördertopf; ursprünglich für künstlerische Projekte gedacht, lt. Kulturabteilung inzwischen für kommerzielle Produktionen reserviert.
Kunstkommissionen sind zwar nur beratend tätig, doch auch sie sollten ihre Rolle kritisch hinterfragen. Der Rechnungshof kritisierte immerhin bereits 2014 mangelnde Transparenz. Warum wird nicht konsequent ein Protokoll der Entscheidungsfindung verlangt? Man könnte sich den zehnminütigen Sprechtag am Jahresende sparen – der kaum brauchbares liefert.
Ab September tritt das Informationsfreiheitsgesetz in Kraft. Endlich müssen die Verantwortlichen Auskunft geben – zumindest auf dem Papier. Kunstschaffende sollten also dringend ihre brennendsten Fragen an die Landesregierung richten. Besonders wenn eine Neuerliche Einreichung möglich ist, muß diese auf die projektbezogenen Argumente der Experten eingehen können - gibt es aber nichts ausser Schlagworte, … Ein Schelm, der denkt dies hätte System, oder der Sprechtag am Ende des Jahres hätte was mit Budgetschonung zutun?
Ob die Antworten erhellend sein werden, bleibt fraglich. Doch vielleicht bringt das neue Gesetz zumindest etwas Licht ins Dunkel der strukturellen Intransparenz.
Wie Politik Kunst steuert – und Kritik erschwert
Die Vorstellung, Sport und Kultur seien unpolitische Räume, gerät ins Wanken. Aktuelle Debatten – vom FIFA-„Friedenspreis" bis zu Entscheidungen beim Song Contest – zeigen, wie schnell Institutionen Begriffe wie „Frieden" oder „Neutralität" öffentlichkeitswirksam einsetzen, während von uns gleichzeitig politische Zurückhaltung erwartet wird. Zwei Begriffe, selektiv angewendet: als Schutzschild gegen Kritik, nie gegen Einflussnahme.
Auch auf Landesebene erkenne ich diese Tendenzen, dass Kunst und Kultur politisch definiert und gesteuert werden – bei Kritik wird gerne auf „unabhängige Kommissionen" verwiesen. Deren Arbeitsweise und Entscheidungsfindung sind für Außenstehende kaum nachvollziehbar. Klar ist: Das Kulturamt hat nicht nur das letzte Wort, dort beansprucht man auch ein Stimmrecht in allen Expertenkommissionen. Transparente Protokolle oder öffentlich zugängliche Begründungen: Fehlanzeige.
Fakt ist, die Stellungnahme zu einer Beschwerde lässt seit zwei Jahren auf sich warten. Man hätte sie beantwortet – wo sie wohl geblieben ist? In der medialen Berichterstattung würde ich zudem auf eine spürbare Zurückhaltung gegenüber meiner kulturkritischen Kurzdokumentation verweisen, die hier naturgemäß nicht abgedruckt werden kann. Ob dies strukturelle Gründe hat oder aus Vorsicht geschieht, bleibt offen.
Aus meiner Sicht müssten politische Rahmenbedingungen Kunst stärkend beeinflussen; eine offene Diskussion darüber gilt jedoch als heikel. Gerade deshalb ist eine sachliche Debatte über Macht, Einfluss und Freiheit in der Kulturpolitik wünschenswert.
Die Vorstellung, Sport und Kultur seien unpolitische Räume, gerät ins Wanken. Aktuelle Debatten – vom FIFA-„Friedenspreis" bis zu Entscheidungen beim Song Contest – zeigen, wie schnell Institutionen Begriffe wie „Frieden" oder „Neutralität" öffentlichkeitswirksam einsetzen, während von uns gleichzeitig politische Zurückhaltung erwartet wird. Zwei Begriffe, selektiv angewendet: als Schutzschild gegen Kritik, nie gegen Einflussnahme.
Auch auf Landesebene erkenne ich diese Tendenzen, dass Kunst und Kultur politisch definiert und gesteuert werden – bei Kritik wird gerne auf „unabhängige Kommissionen" verwiesen. Deren Arbeitsweise und Entscheidungsfindung sind für Außenstehende kaum nachvollziehbar. Klar ist: Das Kulturamt hat nicht nur das letzte Wort, dort beansprucht man auch ein Stimmrecht in allen Expertenkommissionen. Transparente Protokolle oder öffentlich zugängliche Begründungen: Fehlanzeige.
Fakt ist, die Stellungnahme zu einer Beschwerde lässt seit zwei Jahren auf sich warten. Man hätte sie beantwortet – wo sie wohl geblieben ist? In der medialen Berichterstattung würde ich zudem auf eine spürbare Zurückhaltung gegenüber meiner kulturkritischen Kurzdokumentation verweisen, die hier naturgemäß nicht abgedruckt werden kann. Ob dies strukturelle Gründe hat oder aus Vorsicht geschieht, bleibt offen.
Aus meiner Sicht müssten politische Rahmenbedingungen Kunst stärkend beeinflussen; eine offene Diskussion darüber gilt jedoch als heikel. Gerade deshalb ist eine sachliche Debatte über Macht, Einfluss und Freiheit in der Kulturpolitik wünschenswert.
VN 23. Dezember 2025
„Wie Poitik Kunst steuert - und Kritik erschwert"
„Wie Poitik Kunst steuert - und Kritik erschwert"
(Darstellung eines systemischen Spannungsverhältnisses)
1. Ausgangslage
Die Filmförderung in Österreich ist als mehrstufiges, aufeinander abgestimmtes Fördersystem
konzipiert. Landesförderungen dienen dabei regelmäßig als Voraussetzung oder Ergänzung für
eine nachgelagerte Bundesförderung, insbesondere bei künstlerischen Kinofilmen.
Das Bundesministerium für Kunst, Kultur, öffentlichen Dienst und Sport (BMKÖS) fördert im
Rahmen der Filmförderung ausdrücklich künstlerische Kinofilme, deren Realisierung ohne
öffentliche Förderung wirtschaftlich nicht möglich wäre. Fernsehformate sind von dieser
Förderung ausgeschlossen bzw. unterliegen strengen Einschränkungen (u. a. Sperrfristen bei
späterer Fernsehverwertung, Rückzahlungsverpflichtungen).
2. Förderlogik auf Bundesebene (BMKÖS)
Charakteristisch für die Bundesförderung sind insbesondere folgende Elemente:
– Förderung ausschließlich künstlerischer Kinofilme, keine TV-Formate
– Anerkennung der fehlenden wirtschaftlichen Verwertbarkeit als Fördervoraussetzung
– Ausschluss oder zeitliche Sperre von Fernsehverwertungen
– Fokus auf künstlerische Qualität, kulturelle Relevanz und Realisierbarkeit unter
Förderbedingungen
– Keine Verpflichtung zur Vorlage von Verwertungs-, Marketing- oder Senderbeteiligungskonzepten
Die Bundesförderung ist somit bewusst nicht marktorientiert, sondern folgt einer
kulturpolitischen Zielsetzung.
3. Förderpraxis auf Landesebene (Vorarlberg)
Demgegenüber verlangt das einschlägige Förderformular des Landes Vorarlberg im Filmbereich u.a.:
– ein Verwertungs- und Marketingkonzept,
– Angaben zur wirtschaftlichen Nutzung,
– sowie bei Fernsehproduktionen die Offenlegung von Senderbeteiligungen und
Finanzierungsanteilen.
Diese Anforderungen orientieren sich strukturell an wirtschaftlichen bzw. touristischen Kriterien,
unabhängig davon, ob es sich um ein künstlerisches Kinofilmprojekt handelt oder nicht.
Zugleich wird aus der Verwaltungspraxis kommuniziert, dass Einreichungen als Einzelkünstler im
Filmbereich nicht (mehr) vorgesehen seien.
4. Systemischer Widerspruch
Aus dieser Konstellation ergibt sich ein struktureller Zielkonflikt:– Die Bundesförderung setzt voraus, dass ein Projekt nicht wirtschaftlich verwertbar ist.
– Die Landesförderung verlangt zugleich den Nachweis wirtschaftlicher Verwertbarkeit.
– Ein Projekt, das die Kriterien der Bundesförderung erfüllt, gerät dadurch auf Landesebene
strukturell ins Hintertreffen.
– Umgekehrt begünstigt die Landesförderung Formate (z. B. serielle TV-Produktionen), die von der
Bundesförderung ausdrücklich ausgeschlossen sind.
Für Filmschaffende entsteht dadurch eine Förderlücke, die insbesondere Einzelkünstlerinnen und
Einzelkünstler betrifft.
5. Auswirkungen auf die Förderpraxis
Diese fehlende Kompatibilität führt in der Praxis dazu, dass:
– künstlerische Filmprojekte ohne wirtschaftliche Verwertungslogik auf Landesebene benachteiligt
werden,
– eine Anschlussförderung durch den Bund faktisch vereitelt wird,
– und Landesförderungen ihre kulturpolitische Funktion als Einstieg und Hebelwirkung verlieren.
Die Problematik liegt dabei nicht in einer einzelnen Förderentscheidung, sondern in der
strukturellen Ausgestaltung der Kriterien und Verfahren.
6. Einordnung
Der dargestellte Widerspruch begründet vielleicht keinen Verstoß im Einzelfall. Er wirft jedoch
Fragen auf hinsichtlich:
– der Sachlichkeit und Zweckmäßigkeit der Förderkriterien,
– der Gleichbehandlung künstlerischer Filmprojekte,
– sowie der Wirksamkeit öffentlicher Mittel im Zusammenspiel von Landes- und
Bundesförderung.
Aus verwaltungs- und kulturpolitischer Sicht erscheint eine Klärung und Abstimmung der
Förderlogiken geboten, um strukturelle Ausschlüsse zu vermeiden.
Christian I. Peintner
Bregenz, 7.01.2026
Der strukturelle Widerspruch zwischen Bundes- und Landesförderung im Filmbereich
Sehr geehrte Damen und Herren der Kulturabteilung des Landes Vorarlberg,
sehr geehrter Herr Rebitzer,
sehr geehrte Vertreter:innen der FHV Dornbirn,
die von der Fachhochschule Vorarlberg im Auftrag des Landes Vorarlberg erstellte Studie zur Lebens- und Einkommenssituation von Kunstschaffenden stellt zweifellos einen empirisch soliden und wichtigen Beitrag zur Beschreibung prekärer Lebensverhältnisse dar. Gerade weil die Studie in ihren Erhebungen sorgfältig gearbeitet ist und ihre Ergebnisse ernst zu nehmen sind, müssen jedoch zentrale Leerstellen klar benannt werden.
Aus Sicht zahlreicher Kunstschaffender – und aus wissenschaftlicher wie demokratietheoretischer Perspektive – zeigt sich ein strukturelles Problem: Der Auftraggeber der Studie, die Kulturabteilung des Landes Vorarlberg, bleibt als maßgebliche Steuerungs- und Entscheidungsebene vollständig außerhalb des Untersuchungsrahmens. Förderstrukturen, politische Lenkung durch Beiräte und Kunstkommissionen sowie deren Entscheidungslogiken werden explizit ausgeklammert, obwohl die Studie selbst öffentliche Kunstförderung als einen der wirksamsten Hebel zur Behebung prekärer Lebensverhältnisse, zur Umsetzung von Fair Pay und zur Herstellung von Planungssicherheit identifiziert.
Die Begründung, eine Analyse dieser Ebene „würde zu weit führen", ist wissenschaftlich nicht tragfähig. Zentrale Einflussfaktoren sind in der empirischen Sozialforschung nicht optional, sondern konstitutiv. Wissenschaftliche Arbeit besteht gerade darin, komplexe Zusammenhänge analysierbar zu machen – nicht darin, sie dort auszublenden, wo institutionelle Verantwortung beginnt.
Die Auslassung dieser Governance-Ebene führt zu einer asymmetrischen Zuschreibung von Verantwortung: Kunstschaffende werden befragt, kategorisiert und in ihren individuellen Strategien analysiert, während die institutionellen Rahmenbedingungen als quasi naturgegeben erscheinen. Macht wird so zur unsichtbaren Nebensache. Strukturell erzeugte Probleme erscheinen als naturwüchsige Begleiterscheinung künstlerischer Arbeit – administrativ abgegrenzt und politisch legitimiert.
Diese Verschiebung weg vom System hin zur Einzelverantwortung ist fachlich nicht korrekt. Sie folgt einem klassischen Muster der Responsibilisierung: Strukturelle Effekte werden auf individuelle Anpassungsleistungen umgelenkt. In der Sozialwissenschaft gilt dies nicht als Ursachenforschung, sondern als Symptombeschreibung. Die Studie erklärt Prekarität, ohne sie erklärbar zu machen.
Besonders problematisch ist dabei die gesellschaftliche Wirkung: Wenn institutionelle Steuerung nicht analysiert wird, erscheint Verantwortung diffus, nicht lokalisierbar oder gar als Naturgesetz. Aussagen kulturpolitisch Verantwortlicher, wonach „manche Probleme leider immer bestehen bleiben werden", erhalten so nachträglich wissenschaftliche Legitimation, ohne dass ihre strukturellen Voraussetzungen geprüft wurden. Wissenschaft verschiebt sich in diesem Kontext von einer kritischen Instanz hin zu einem stabilisierenden Systemelement.
Gerade im Sinne wissenschaftlicher Fairness ist festzuhalten: Die Studie ist nicht falsch. Sie ist in dem, was sie misst, empirisch solide. Doch durch das systematische Fehlen zentraler Steuerungsebenen entsteht ein strukturell verzerrtes Gesamtbild. Dass die Untersuchung vollständig aus öffentlichen Mitteln finanziert wurde – letztlich aus Steuergeld – verstärkt die Verpflichtung, diese Leerstellen nicht dauerhaft bestehen zu lassen. Nach gängigen Sätzen für sozialwissenschaftliche Auftragsforschung ist von Kosten im zumindest mittleren fünfstelligen Eurobereich auszugehen, was die Erwartung an inhaltliche Vollständigkeit zusätzlich legitimiert.
Aus diesem Grund fordern wir sachlich und nachdrücklich eine Vervollständigung der Studie in Form einer Anschlussuntersuchung. Ziel eines zweiten Teils muss insbesondere sein:
die Analyse von Förderkriterien und Entscheidungsprozessen,
die Untersuchung von Selektionslogiken in Beiräten und Kunstkommissionen,
die Betrachtung personeller und ästhetischer Kontinuitäten in Fördergremien,
sowie deren konkrete Auswirkungen auf Einkommenslagen, Prekarität und künstlerische Praxis.
Sollte sich die FHV Dornbirn aufgrund institutioneller oder auftragsbezogener Rahmenbedingungen nicht in der Lage sehen, diese Erweiterung selbst vorzunehmen, ist offen zu benennen, welche anderen unabhängigen wissenschaftlichen Einrichtungen mit dieser Aufgabe betraut werden können. Dass sich Organisationen ungern selbst analysieren lassen, darf kein Argument gegen wissenschaftliche Vollständigkeit sein – auch nicht mehrere Jahre nach Veröffentlichung der Studie.
Der unterzeichnende Zusammenschluss von Kunstschaffenden tritt bewusst nicht als namentlich geschlossene Gruppe auf. Diese Entscheidung ist kein Ausdruck von Unverbindlichkeit, sondern eine Reaktion auf reale Abhängigkeitsverhältnisse im Förder- und Kulturbereich. Um Transparenz, demokratische Teilhabe und öffentliche Diskussion dennoch zu ermöglichen, regen wir ausdrücklich an, diesen Text öffentlich zugänglich zu machen und über ein Online-Portal eine Unterschriftenliste bereitzustellen. Diese soll nicht nur Kunstschaffenden offen stehen, sondern auch Journalist:innen sowie allen interessierten Bürger:innen, die eine vollständige, unabhängige und verantwortungsvolle Aufarbeitung im Umgang mit öffentlichen Geldern unterstützen.
Abschließend möchten wir festhalten:
Eine Studie, die öffentliche Förderung als zentralen Hebel benennt, ohne ihre konkrete Steuerung zu untersuchen, bleibt analytisch unvollständig. Wissenschaftlich problematisch ist nicht, dass sie Grenzen zieht – sondern dass diese Grenzen genau dort verlaufen, wo institutionelle Verantwortung beginnt.
Wir ersuchen Sie daher um eine Stellungnahme, wie eine inhaltliche Vervollständigung der Studie gewährleistet werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Christian I. Peintner
Bregenz, 11.01.2026
Der strukturelle Widerspruch zwischen Bundes- und Landesförderung im Filmbereich
Der strukturelle Widerspruch zwischen Bundes- und Landesförderung im Filmbereich
(Ein spekulatives Kunstmärchen)
Man stelle sich vor, wir machten einfach so weiter. Dann könnte die Zukunft der Kunstförderung vielleicht so aussehen:
In einem fernen Land – rein hypothetisch – wäre es völlig normal, dass hochqualifizierte Jurorinnen und Juroren aus der Sparte Film etwa Filmjournalisten öffentlich-rechtlicher Sender wären. Ein Naheverhältnis, das heute womöglich Stirnrunzeln auslösen würde, gälte dort als Zeichen von Erfahrung. Ebenso selbstverständlich wäre es, über mehrere Jahre Fördergelder zu erhalten. Problematisch? Vielleicht. Aber auch schön – für den Zusammenhalt.
Sollte eine solche Person sowohl dem Arbeitgeber als auch dem Fördergeber loyal verbunden sein, wäre das ausschließlich mit Dankbarkeit zu erklären. Einer zutiefst menschlichen Regung. Dankbarkeit, so heißt es, ist die Antwort auf einen Gefallen, dem eine Gefälligkeit folgt. Netzwerken sei ohnehin empfohlen worden – das Land selbst habe es einst in sein Stammbuch geschrieben. In jeder gut funktionierenden Gesellschaft ebnet Gefälligkeit den Weg in ein kuscheliges Leben, womöglich bis in alle Ewigkeit.
Unendlich lange vor unserer Zeitrechnung – so will es die Legende – habe ein öffentlicher Sender vertraglich vereinbarte Gelder vom Land erhalten. Später seien diese aus optischen Gründen abgeschafft worden. Die Zahlungen wurden einfach im Stillen weitergeführt, aber man wollte nichts mehr verdeckt machen - ein Filmfördertopf musste her. Compliance habe als drohendes Gespenst gegolten, existiert habe sie jedoch nicht. Regeln zu definieren hätte bedeutet, Verantwortung zu übernehmen. Also ließ man es bleiben. Sache erledigt.
Als jedoch Künstlerinnen und Künstler begannen, mit künstlerischen Filmen um Förderung anzusuchen, seien Augen und Ohren plötzlich sehr groß geworden. Um diese Unart einzudämmen, habe man schließlich das Verbot entdeckt. Künstlerischer Film hätte fortan keinen Zugang mehr zu jenem Filmfördertopf, der zwar aus öffentlichen Geldern gespeist worden sei und aus dem Kulturbudget stammen sollte, dem aber – mangels Interessenvertretung – niemand widersprochen habe. Schweigen, so heißt es, sei als Zustimmung gewertet worden.
So könne man heute vielleicht feststellen, dass etwas wie künstlerischer Film schlicht nicht existiere - es wäre aber eine Tatsache, dass er. Uns auch nicht fehlt. Den Kunstschaffenden habe man damit nur einen Gefallen getan: Sie hätten ihre Energie verschwendet, nun konnten sie diese sinnvoller in Wirtschaft und Tourismus bündeln. Die Hoffnung, über Landesförderung die Qualifikation für Bundesmittel zu erlangen, sei ohnehin illusorisch gewesen. Der Bund fördere bekanntlich nie allein – schon gar nicht gegen den Willen des eigenen Landes. Diese Schmach habe man den Kunstschaffenden ersparen wollen. So fühlt sich echte Fürsorge in unserer Gesellschaft an.
Der künstlerische Film sei eben zu künstlerisch gewesen. Zu frei. Zu regelarm. Diese Anarchie habe man auskultiviert gesehen – und ordnungsgemäß beendet. Fortan habe alles klaren Regeln folgen dürfen. Öffentliche Gelder hätten endlich im Sinne des Volkes eingesetzt werden können. Der neue Glaube habe Wirtschaft geheißen. Und Tourismus.
Jurorinnen und Juroren hätten in dieser Welt selbstverständlich gleichzeitig Aufträge vom Land erhalten dürfen – und selbst, direkt oder indirekt, Fördernehmer in derselben Sparte sein können. Ein seliges, endlos glückliches Leben habe sich abgezeichnet.
So jedenfalls erzählt es das Märchen.
Und Märchen, so weiß man, erkennt man daran, dass sie irgendwann durchschaut werden. Dann werden sie belächelt. Und genau dann beginnt man, sehr genau hinzusehen.
Christian I. Peintner
Bregenz, 19.12.2025
Dystopische Märchenwelten